Lärm im Altbau reduzieren: was bei dünnen Wänden hilft
Altbauten haben Charme, aber ihre Schwachstellen liegen oft in der Akustik. Dünne Innenwände aus Ziegel oder Leichtbauplatten und Holzbalkendecken leiten Tritt- und Luftschall fast ungehindert weiter. Wer hier nachträglich dämmt, muss zwischen zwei Übertragungswegen unterscheiden: direkter Schall über die Wand selbst und indirekter Schall über flankierende Bauteile wie Decken, Böden und Installationen. Eine Maßnahme allein reicht selten aus, entscheidend ist die Kombination mehrerer Eingriffe.
Bei dünnen Wänden bringt eine Vorsatzschale aus Metallständerwerk mit Mineralwolle und zwei Lagen Gipskarton den größten Effekt. Wichtig ist die entkoppelte Aufstellung: Das Ständerwerk darf die bestehende Wand nicht berühren, sonst wird der Schall direkt eingeleitet. Der Hohlraum zwischen Wand und Vorsatzschale sollte vollständig mit Dämmmaterial gefüllt sein, die Dämmung selbst muss elastisch bleiben. Wer gleichzeitig eine Fläche für Schallschutz im Wohnzimmer kombinieren möchte, kann in die Vorsatzschale zusätzlich Heiz- oder Kühlregister integrieren. So entsteht aus einer reinen Schallschutzmaßnahme eine multifunktionale Wand.
Holzbalkendecken sind der schwierigere Fall, weil Trittschall über die Balken in die darunterliegenden Räume wandert. Eine schwimmende Estricheinlage auf Trennlage hilft gegen Trittschall, gegen Luftschall wirkt eine abgehängte Unterdecke mit Federschienen. Beide Maßnahmen zusammen reduzieren den Schall um bis zu 15 Dezibel, sofern die Randfugen sauber mit elastischem Material gefüllt sind. Schallbrücken durch Rohrleitungen oder Steckdosen, die durch die Decke geführt werden, machen jede Dämmung zunichte. Solche Durchbrüche müssen entkoppelt oder mit schalldämmenden Manschetten versehen werden.
Wer die Wirksamkeit beurteilen will, sollte vor und nach dem Umbau Messungen durchführen lassen. Reine Herstellerangaben sagen wenig über den tatsächlichen Erfolg im verbauten Zustand aus. Bei denkmalgeschützten Fassaden sind manche Eingriffe genehmigungspflichtig, das betrifft vor allem Veränderungen an Decken mit sichtbaren Balken. Eine fachliche Schallschutzplanung kostet Geld, verhindert aber teure Fehlversuche an der falschen Stelle.